Grabpflege
"Im Garten der Zeit wächst die Blume des Trostes"
Dauergrabpflege
Veränderte Lebensumstände, Krankheit oder ein Umzug in eine andere Stadt oder in ein anderes Land
können es den Angehörigen unmöglich machen, sich selbst um das Grab des Verstorbenen zu kümmern.
In einem solchen Fall ist ein Dauergrabpflegevertrag eine sinnvolle Lösung.
Dabei kommt der Auswahl des Partners für die Grabpflege eine besondere Bedeutung zu.
Denn oft erstreckt
sich der Vertrag über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
Die ausführende Gärtnerei muss Mitglied der
Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG sein. Sie bürgt für die korrekte Ausführung des
Vertrages über die gesamte Laufzeit.
Folgende Leistungen können über einen Dauergrabpflegevertrag vereinbart werden:
Grabpflege
Unter Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt.
Bei der Jahresgrabpflege werden die Bepflanzungsleistungen von der ausführenden Friedhofsgärtnerei individuell
mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn
abgestimmt.
Natürlich können auch ganz individuelle Wünsche erfüllt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.